(Sexualisierte) Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche ist leider ein sehr aktuelles Thema, nicht nur in unseren
Kirchengemeinden. Das Erzbistum Köln setzt mit dem Schulungsangebot dazu ein
Zeichen für die Prävention vor sexualisierter Gewalt. Begegnungen im Raum
der Kirche und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Beziehungsarbeit.
Hier kann es geschehen, dass Kinder und Jugendliche Mut fassen, sich uns
Ehren- und Hauptamtlichen in der Kirche anzuvertrauen. Wir als Kirche setzen
wichtige Zeichen und Signale, wenn wir zeigen, dass uns der Schutzauftrag
für Kinder und Jugendliche ein großes Anliegen ist. Durch ein offenes
Ansprechen des Themas sollen auf der einen Seite potenzielle Täter*innen
abgeschreckt werden und auf der anderen Seite wir als kirchlich
Verantwortliche für Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden. Die
Erweiterung diesbezüglichen Wissens und eine gelebte Kultur der Achtsamkeit,
des Respekts und der Achtung von Grenzen stärken die uns anvertrauten Kinder
und Jugendliche darin, sich gegen sexualisierte Gewalt zur Wehr zu setzen.
Der Pfarrgemeinderat des
Kirchengemeindeverbandes Südhöhen unterstützt unter Berücksichtigung der
Präventionsordnung des Erzbistums Köln die Präventionsarbeit in unserem
Kirchengemeindeverband und sieht folgende Schulungsmaßnahmen vor:
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Eintägige (8 AE) Schulungsmaßnahmen
mit allen Ehren- und Hauptamtlichen, die einen regelmäßigen Kontakt mit
Kindern und Jugendlichen haben. Das umfasst zum einen wöchentliche Maßnahmen
wie Gruppenstunden oder das Engagement bei einmaligen, aber länger dauernden
Maßnahmen wie z.B. Wochenenden oder Zeltlager. Evtl. vorhandene
Vorkenntnisse sind anzurechnen.
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Halbtägige (4 AE)
Schulungsmaßnahmen mit allen, die einen häufigen Kontakt mit Kindern und
Jugendlichen haben. Das umfasst Verantwortung für im Laufe eines Jahres
regelmäßige, aber wiederkehrende Aktionen wie z.B. MitarbeiterInnen bei
Kindergottesdiensten. Evtl. vorhandene Vorkenntnisse sind anzurechnen.
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Eine intensive Belehrung mit allen,
die sporadischen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, wie z.B. ein
einmaliges Engagement als BegleiterIn einer Sternsingergruppe.
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Über die Teilnahme an den
Schulungen wird ein Zertifikat ausgestellt und ein*e jede*r Ehrenamtliche
hat im Anschluss an Schulung bzw. Belehrung eine
Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
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Die Schulungen der neben- und
hauptamtlich Tätigen werden über das Katholische Bildungswerk durchgeführt;
die Schulungen der Ehrenamtlichen ebenfalls durch diese Träger.
Bis zum 30.06.2013 sollen alle
Schulungsmaßnahmen durchgeführt sein und von allen Ehren- und Hauptamtlichen
die Selbstverpflichtungserklärungen vorliegen. Die Pflicht für kirchliche
neben- und hauptamtliche Mitarbeiter, ein erweitertes Führungszeugnis
einzubringen, bleibt hiervon unberührt. Für Gremienmitglieder und
Interessierte, denen das Thema ein Anliegen ist, die aber auf Grund ihres
Engagements keine Schulungsmaßnahme machen "müssen", aber dieses wollen,
wird PR Markus Boos halbtägigen Schulungsmaßnahmen anbieten. Der
Kirchengemeindeverband Südhöhen wünscht die Unterstützung vieler für das
Anliegen der Prävention vor (sexualisierter) Gewalt und will mit diesen
Maßnahmen ein Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzen.
Weitere Informationen bei Pastoralreferent Markus Boos Die Anlage zur
Präventionsordnung § 6 Abs. 3 des Erzbistums Köln,
Selbstverpflichtungserklärung liegt im Pfarrbüro oder hier zun download
bereit. Markus Boos |