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Warum muss sich überhaupt etwas ändern?
Sie erinnern sich vielleicht: Das Erzbistum Köln hatte im Frühjahr 2007
festgestellt, dass der Priestermangel in den nächsten Jahren weiter zunehmen
wird. Die Zahl der Priester im aktiven Dienst wird nach damaligen Prognosen
des Erzbistums in den nächsten 10 Jahren um etwa ein Drittel zurückgehen. Es
wurde daher zur Entlastung der Priester geplant, die Strukturen in der
Seelsorge zu vereinfachen, die Zahl der Gremien zu reduzieren und
Verwaltungsaufgaben abzubauen.
Außerdem sollte die Zahl der Seelsorgebereiche von 221 durch Zusammenlegung
auf unter 180 reduziert werden. Am 24. Oktober 2007 hatte dann Erzbischof
Kardinal Meisner seine Entscheidung mitgeteilt: „Die Seelsorgebereiche
behalten die Wahlfreiheit, ob sie zu einer Pfarrei fusionieren oder ob sie
in einer Pfarreiengemeinschaft kooperieren.“ Andere Alternativen wurden
damals allerdings nicht zugelassen.
Die Pfarrverbandskonferenz des Pfarrverbandes „Südhöhen“ hat sich daraufhin
für die Pfarreiengemeinschaft entschieden.
Im Gegensatz zu anderen Seelsorgebereichen in Wuppertal wurde unser
Seelsorgebereich nicht mit einem anderen Seelsorgebereich zusammengelegt.
Der Pfarrverband wird zur Pfarreiengemeinschaft
Zum 1. Januar 2009 hat Erzbischof Kardinal Meisner dann offiziell den im
März 2000 errichteten Pfarrverband „Südhöhen“ zur Pfarreiengemeinschaft
„Südhöhen“ umbenannt. Dabei wurde Pfr. Breidenbach zum leitenden Pfarrer der
Pfarreiengemeinschaft ernannt. Pfr. Stratmann ist weiter als Pfarrvikar
tätig. Dr. Meisenberg hat die Pfarrverwaltung von St. Christophorus
abgegeben und ist als Subsidiar und Seelsorger weiter für uns da. Im Übrigen
bleibt das Seelsorgeteam mit Pfr. Pauls als Subsidiar, Herrn PR Boos, Frau
GR Krause und Frau GR Dilger unverändert.
Pfarrverbandskonferenz / Pfarrgemeinderat / Gemeinderat
Ebenfalls zum 1. Januar 2009 hat Erzbischof Kardinal Meisner eine neue
Satzung für die Pfarrgemeinderäte in Kraft gesetzt. Sie greift für unseren
Seelsorgebereich ab dem nächsten Wahltermin (7./8. November 2009). Danach
wird es die bisherige Struktur mit Pfarrverbandskonferenz (PVK) und
Pfarrgemeinderäten (PGR) in jeder Gemeinde nicht mehr geben.
Bisher:

Nach der Wahl im November wird es für den gesamten Seelsorge-bereich nur noch
einen PGR geben. Er entspricht der bisherigen PVK.
Neu:

Der PGR wird von allen Gemeindemitgliedern auf den Südhöhen gemeinsam
gewählt.
Die PVK hat beschlossen, dass aus jeder Pfarrgemeinde drei Kandidaten in den
PGR gewählt werden sollen. Damit bleibt die paritätische Besetzung erhalten,
die sich in den letzten Jahren in der PVK bewährt hat.
Der PGR hat die Aufgabe, „die Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu
entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und
Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.“ (§ 2 Abs. 1 der neuen
Satzung).
Hierzu kann er so genannte Ortsausschüsse bilden. Diese Ortsausschüsse
übernehmen bei uns im Wesentlichen die Aufgaben der bisherigen
Pfarrgemeinderäte. Die PVK hat beschlossen, sie mit dem sprechenderen Namen
„Gemeinderat“ zu bezeichnen. In Hl. Ewalde wird also der „Pfarrgemeinderat
Hl. Ewalde“ künftig „Gemeinderat Hl. Ewalde“ heißen. Die PVK hat gemäß den
Wahlmöglichkeiten der neuen Satzung für Pfarrgemeinderäte beschlossen, dass
an demselben Wochenende, an dem der neue PGR gewählt wird, in jeder Gemeinde
auch der Gemeinderat gewählt werden soll. In Hl. Ewalde werden acht
Personen in dieses Gremium gewählt.
Letztendlich wird das Gemeindeleben vor Ort künftig nicht mehr vom
Pfarrgemeinderat sondern vom Gemeinderat koordiniert. Dabei kommt es m. E.
nicht auf den Namen eines Gremiums an. Viel entscheidender ist es, was wir
als Gemeinde daraus machen. Jeder einzelne von uns ist aufgerufen am
Gemeindeleben aktiv teilzunehmen und es mit zu gestalten.
Einzelheiten zu der Wahlordnung, zu den möglichen Kandidaten usw. werden
nach den Sommerferien bekannt gegeben. Ferner wird es bei einer
Pfarrversammlung am 4. Oktober 2009 im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst
in der Kirche Gelegenheit geben, sich über offene Fragen zu informieren.
Wer nicht so lange warten möchte, kann gerne die Mitglieder des
Pfarrgemeinderates ansprechen.
Der gesamte Wortlaut der Satzung für die Pfarrgemeinderäte, die Wahlordnung
und die Geschäftsordnung zur Bildung von Ortsausschüssen (bei uns:
Gemeinderäte) kann im Internet nachgelesen werden.
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