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Strukturänderung in der Pfarreien-Gemeinschaft

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Umstrukturierung

 

Was ändert sich 2009 auf den „Südhöhen“?

Pfarrverband

Pfarreiengemeinschaft

Pfarrverbandskonferenz

Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderat

Gemeinderat

Kirchenvorstand

KV, Verbandsvertretung, Kirchengemeindeverband

Warum muss sich überhaupt etwas ändern?

Sie erinnern sich vielleicht: Das Erzbistum Köln hatte im Frühjahr 2007 festgestellt, dass der Priestermangel in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird. Die Zahl der Priester im aktiven Dienst wird nach damaligen Prognosen des Erzbistums in den nächsten 10 Jahren um etwa ein Drittel zurückgehen. Es wurde daher zur Entlastung der Priester geplant, die Strukturen in der Seelsorge zu vereinfachen, die Zahl der Gremien zu reduzieren und Verwaltungsaufgaben abzubauen.

Außerdem sollte die Zahl der Seelsorgebereiche von 221 durch Zusammenlegung auf unter 180 reduziert werden. Am 24. Oktober 2007 hatte dann Erzbischof Kardinal Meisner seine Entscheidung mitgeteilt: „Die Seelsorgebereiche behalten die Wahlfreiheit, ob sie zu einer Pfarrei fusionieren oder ob sie in einer Pfarreiengemeinschaft kooperieren.“ Andere Alternativen wurden damals allerdings nicht zugelassen.

Die Pfarrverbandskonferenz des Pfarrverbandes „Südhöhen“ hat sich daraufhin für die Pfarreiengemeinschaft entschieden.

Im Gegensatz zu anderen Seelsorgebereichen in Wuppertal wurde unser Seelsorgebereich nicht mit einem anderen Seelsorgebereich zusammengelegt.

Der Pfarrverband wird zur Pfarreiengemeinschaft

Zum 1. Januar 2009 hat Erzbischof Kardinal Meisner dann offiziell den im März 2000 errichteten Pfarrverband „Südhöhen“ zur Pfarreiengemeinschaft „Südhöhen“ umbenannt. Dabei wurde Pfr. Breidenbach zum leitenden Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft ernannt. Pfr. Stratmann ist weiter als Pfarrvikar tätig. Dr. Meisenberg hat die Pfarrverwaltung von St. Christophorus abgegeben und ist als Subsidiar und Seelsorger weiter für uns da. Im Übrigen bleibt das Seelsorgeteam mit Pfr. Pauls als Subsidiar, Herrn PR Boos, Frau GR Krause und Frau GR Dilger unverändert.

Pfarrverbandskonferenz / Pfarrgemeinderat / Gemeinderat

Ebenfalls zum 1. Januar 2009 hat Erzbischof Kardinal Meisner eine neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte in Kraft gesetzt. Sie greift für unseren Seelsorgebereich ab dem nächsten Wahltermin (7./8. November 2009). Danach wird es die bisherige Struktur mit Pfarrverbandskonferenz (PVK) und Pfarrgemeinderäten (PGR) in jeder Gemeinde nicht mehr geben.

Bisher:

 

Nach der Wahl im November wird es für den gesamten Seelsorge-bereich nur noch einen PGR geben. Er entspricht der bisherigen PVK.

Neu:

Der PGR wird von allen Gemeindemitgliedern auf den Südhöhen gemeinsam gewählt.

Die PVK hat beschlossen, dass aus jeder Pfarrgemeinde drei Kandidaten in den PGR gewählt werden sollen. Damit bleibt die paritätische Besetzung erhalten, die sich in den letzten Jahren in der PVK bewährt hat.

Der PGR hat die Aufgabe, „die Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.“ (§ 2 Abs. 1 der neuen Satzung).

Hierzu kann er so genannte Ortsausschüsse bilden. Diese Ortsausschüsse übernehmen bei uns im Wesentlichen die Aufgaben der bisherigen Pfarrgemeinderäte. Die PVK hat beschlossen, sie mit dem sprechenderen Namen „Gemeinderat“ zu bezeichnen. In Hl. Ewalde wird also der „Pfarrgemeinderat Hl. Ewalde“ künftig „Gemeinderat Hl. Ewalde“ heißen. Die PVK hat gemäß den Wahlmöglichkeiten der neuen Satzung für Pfarrgemeinderäte beschlossen, dass an demselben Wochenende, an dem der neue PGR gewählt wird, in jeder Gemeinde auch der Gemeinderat gewählt werden soll. In Hl. Ewalde werden acht Personen in dieses Gremium gewählt.

Letztendlich wird das Gemeindeleben vor Ort künftig nicht mehr vom Pfarrgemeinderat sondern vom Gemeinderat koordiniert. Dabei kommt es m. E. nicht auf den Namen eines Gremiums an. Viel entscheidender ist es, was wir als Gemeinde daraus machen. Jeder einzelne von uns ist aufgerufen am Gemeindeleben aktiv teilzunehmen und es mit zu gestalten.

Einzelheiten zu der Wahlordnung, zu den möglichen Kandidaten usw. werden nach den Sommerferien bekannt gegeben. Ferner wird es bei einer Pfarrversammlung am 4. Oktober 2009 im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst in der Kirche Gelegenheit geben, sich über offene Fragen zu informieren.

Wer nicht so lange warten möchte, kann gerne die Mitglieder des Pfarrgemeinderates ansprechen.

Der gesamte Wortlaut der Satzung für die Pfarrgemeinderäte, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung zur Bildung von Ortsausschüssen (bei uns: Gemeinderäte) kann im Internet nachgelesen werden.

Erzbistum-Köln

Kirchengemeindeverband, Verbandsvertretung und Kirchenvorstand

Zur Bewältigung der Aufgaben der Kirchenvorstände im Seelsorgebereich und zur Entlastung des leitenden Pfarrers wurde der so genannte Kirchengemeindeverband (KGV) errichtet.

Innerhalb des KGV bleibt der Kirchenvorstand (KV) als von der Gemeinde gewähltes Gremium in jeder Gemeinde des Seelsorgebereiches erhalten, also auch in St. Christophorus. Vorsitzender in allen vier Kirchenvorständen ist von Amtswegen der leitende Pfarrer, also Pfr. Breidenbach. Zu seiner Entlastung steht ihm in jedem KV ein geschäftsführender Vorsitzender zur Seite, der den Vorsitz in seiner Abwesenheit übernimmt. In Hl. Ewalde ist dies z.Z. Herr Schumacher. Im Normalfall wird es so sein, dass in den Sitzungen des KV Pfarrer Breidenbach nicht anwesend ist – er soll ja entlastet werden.

Der KV kümmert sich um die Vermögens- und Grundstücksangelegenheit der jeweiligen Gemeinde.

Alle anderen Dinge, insbesondere Personalangelegenheiten, werden übergreifend für den Seelsorgebereich in der Verbandsvertretung des KGV beraten und entschieden. Dorthin entsendet jeder KV zwei Vertreter. Jede der vier Gemeinden hat also die gleiche Stimmenzahl (paritätische Besetzung unabhängig von der Gemeindegröße). Den Vorsitz in der Verbandsvertretung hat wiederum der leitende Pfarrer, also Pfr. Breidenbach. Die zur Entscheidung anstehenden Dinge werden bei Bedarf vorher in den einzelnen KV beraten. Ziel ist es, in der Verbandsvertretung einen Beschluss im Einvernehmen zu treffen.

Für besondere Angelegenheiten kann von der Verbandsvertretung ein spezieller Ausschuss gebildet werden. In unserem Seelsorgebereich wurde ein solcher Ausschuss für die Kindergärten eingerichtet. In ihm sind aus jeder Gemeinde zwei Vertreter.

Turnusgemäß steht auch im Kirchenvorstand eine Neuwahl an. Ebenfalls am 7./8.November 2009 wird die Hälfte der KV-Mitglieder neu gewählt - in Hl. Ewalde sind es drei Personen.

Was können Sie tun?

Die drei zu wählenden Gremien Pfarrgemeinderat, Gemeinderat und Kirchenvorstand sind die Herzstücke für jede Gemeinde. Sie stellen die zentralen Entscheidungsgremien in jeder Gemeinde dar.

Es ist daher sehr wichtig, dass alle Positionen besetzt werden. Damit es auch eine richtige Wahl wird, benötigen wir natürlich genügend Kandidaten. Überlegen Sie doch einmal, ob nicht die eine oder andere Aufgabe für Sie interessant wäre. Auswahl ist ja genug da. Wenn Sie Fragen haben oder kandidieren möchten, sprechen Sie die Mitglieder des PGR oder KV einfach an. Auch das Seelsorgeteam wird Ihnen gerne Auskünfte geben.

Dieser Beitrag wurde übernommen aus dem „Brief der kath. Pfarrgemeinde St. Christophorus“, Verfasser: Rainer Kramm (Vorsitzender des PGR St. Christophorus)

 

 
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Stand: 13.05.2012